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Sebastian Edathy
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Frage von Tobias K. •

Frage an Sebastian Edathy von Tobias K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

Ihre Stellungnahme vom 20.12. zum Thema Hasskriminalität habe ich gelesen. Hierzu möchte ich nachfragen, ob Sie nicht Probleme darin sehen, nur rechtsextremistische und ausländerfeindliche Taten als Hasskriminalität zu bewerten und nach Ihrer Ansicht strenger zu bestrafen. Ihre Definition von Hasskriminalität (Opfer "aufgrund ihrer z.B. Hautfarbe, Nationalität, Religion, Behinderung oder einfach ihres Lebensstils") trifft auch auf diverse andere Verbrechen zu, die nicht rechtsextremistisch sind, z. B. - sogenannte Ehrenmorde (denn die Opfer werden getötet wegen ihres Lebensstils oder ihrer Lösung von der islam. Religion),
- deutschfeindliche Taten wie den Überfall von zwei Jugendlichen auf einen Rentner in München (Opfer aufgrund der Nationalität),
- die Brandanschläge auf Kirchen in den vergangenen Wochen, die - zwar noch nicht aufgeklärt - den Spuren nach auf Christenfeindlichkeit schließen lassen,
- auf muslimische Judenfeindschaft,
- Mordanschläge rivalisierender Motorradgangs untereinander,
- Gewalttaten von linken Demonstranten gegen Polizisten ("Bullenschweine")
Die Liste ließe sich fortsetzen. Würden diese Taten in Ihrem Sinne auch unter Hasskriminalität fallen - oder sehen Sie kein Problem, dass wir eine Gesinnungsjustiz bekommen, die versuchen muss, bei äußerlich gleichen Taten die Gesinnung des Täters zum Zeitpunkt der Tat zu ermitteln? Wäre es dann nicht einfacher, die Rechtsprechung von der Tat und weniger von der Gesinnung abhängig zu machen? - Eine solche Gesinnungsjustiz unter anderen Vorzeichen gab es in der Weimarer Republik, als man rechten Straftätern ihre Gesinnung in der Regel zugutehielt und auf geringere Strafen erkannte - und linke Straftäter wegen ihres politischen Hintergrunds stärker bestrafte.

Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.
T. Kemper

Portrait von Sebastian Edathy
Antwort von
SPD

Berlin, 2. Januar 2009

Sehr geehrter Herr Kemper,
ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 29. Dezember 2008.

Inhaltlich darf ich auf meine heutige Antwort auf eine Frage von Frau Kramer verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB