(...) Zum Beispiel mit ihrer Forderung "Nein zur Moschee! Nein zu Minaretten!" spricht Pro Köln den Muslimen das vom Grundgesetz garantierte Grundrecht auf Religionsfreiheit, zu dem auch die kollektive Glaubensfreiheit gehört, ab. Das sind verfassungsfeindliche und menschenrechtswidrige Positionen. (...)
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(...) Aus dem Inhalt der Eidesformel selbst ergeben sich aber weder Rechte des Amtsinhabers noch sanktionierbare rechtliche Pflichten. Die Rechtspflichten der Bundesminister folgen vielmehr aus verpflichtenden Regelungen der Verfassung und der Gesetze. Jeder Bundesminister ist - wie alle Amträger - an Recht und Gesetz gebunden. (...)
(...) Für die Einführung eines Straftatbestands, der explizit Deutschenfeindlichkeit unter Strafe stellt, besteht folglich keine Notwendigkeit. Es gibt auch keinen Straftatbestand der speziell „Ausländerfeindlichkeit“ unter Strafe stellt. (...)
(...) Der Anspruch der einzelnen bedürftigen Partei auf Prozesskostenhilfe ist in Einklang zu bringen mit dem Interesse der Allgemeinheit daran, dass die für die Prozesskostenhilfe zur Verfügung stehenden Mittel nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Die Regelungen über die Prozesskostenhilfe in der Zivilprozessordnung stellen dies ausreichend sicher. (...)