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Frage von Maren W. •

Frage an Volker Kauder von Maren W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kauder,

im Rahmen der Föderalismusreform II sind einige Grundgesetzergänzungen geplant, die meiner Ansicht nach - ich bin Jura-Studentin - im Grundgesetz nichts zu suchen haben. Insbesondere Art. 91 c mit dem Bund-Länder-IT-Netz und Art. 91 d GG mit den Leistungsvergleichen der Verwaltung bedürfen keiner Regelung im Grundgesetz, sondern blähen dieses im Gegenteil unnötig auf und erschweren die Lesbarkeit. Jeder Bürgermeister kann Leistungsvergleiche machen, dazu bedarf es keines Gesetzes und erst recht keiner Grundgesetzregelung. Wo bleiben Deregulierung und Begrenzung der Regelungen auf das wirklich erforderliche Maß? Über diesen Umgang mit dem Grundgesetz bin ich schlicht fassungslos. Im Windschatten der wichtigen Schuldenbegrenzung sollten nicht an der Öffentlichkeit vorbei unsinnige Detailregelungen in das GRUNDGESETZ!!! aufgenommen werden.

Sehr geehrter Herr Kauder,
bei den Job-Centern haben Sie die Grundgesetzänderung mit der CDU/CSU-Fraktion verhindert. Werden Sie auch diese detaillierten Regelungen im Grundgesetz - hoffentlich - stoppen? Dass Grundgesetz verliert seine Verläßlichkeit und seine Funktion als stabilisierendes Staatsgrundgesetz, wenn es beliebig alle paar Wochen geändert wird und dort unnötige detaillierte Regelungen aufgenommen werden.

Werden Sie im Bundestag den Änderungen des Grundgesetzes hinsichtlich IT-Netz und Leistungsvergleichen im Rahmen der Föderalismusreform II zustimmen?

Mit freundlichem Gruß
Maren Winkler

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