Frage an Norbert Röttgen von Maren W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Röttgen,
ich bin Jura-Studentin und schlichtweg entsetzt über einige Beschlüsse der Föderalismusreform II. Die geplanten Art. 91 c und Art. 91 d GG regeln in einem Detaillierungsgrad Fragen, die dem Grundgesetz als Verfassung unwürdig sind. Warum sind für das Bund-Länder-IT-Netz derart viele Absätze und die detaillierte Regelungen von Kleinigkeiten erforderlich? Völlig überflüssig ist der Art. 91 d GG. Dass die Verwaltung Leistungsvergleiche machen kann, ist selbstverständlich und bedarf keiner gesetzlichen Regelung, sondern kann von jedem Bürgermeister so angeordnet werden. Schon gar nichts hat dies im Grundgesetz zu suchen, dass doch nur die wichtigsten und fundamentalesten Fragen des Staatsaufbaus regeln soll. Wo bleiben die Deregulierung und der Abbau von Bürokratiekosten?
Werden Sie bei der Abstimmung im Bundestag diesen Grundgesetzänderungen zustimmen?
Mit freundlichem Gruß
Maren Winkler