Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Gregor Amann
Antwort von Gregor Amann
SPD
• 04.09.2009

(...) im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Aufgabe, regulierend einzugreifen. Auch dann ist Poker spielen nicht verboten, aber eben nur an bestimmten Orten und unter bestimmten Auflagen erlaubt. (...)

Portrait von Hans-Joachim Otto
Antwort von Hans-Joachim Otto
FDP
• 03.09.2009

(...) Bei Spielen, in denen es um Geld geht, kann es schon eher zu Problemen kommen. Auch hier gilt meines Erachtens, daß eine private Pokerrunde bei Ihnen zu Hause, in der um ein paar Cent gespielt wird, nicht von der Polizei überrascht werden wird. Im Grundsatz ist die Handlung, die nicht erlaubt ist, das öffentliche VERANSTALTER von Glücksspielen. (...)

Portrait von Ralf Stegner
Antwort von Ralf Stegner
SPD
• 08.09.2009

(...) Auf dem Landesparteitag der SPD im Lübeck lag zum Thema Residenzpflicht ein Antrag des Kreisverbandes Rendsburg-Eckernförde vor. Er wurde in geänderter Fassung angenommen und steht so im Programm: "Wir erweitern die Bewegungsfreiheit für Asylbewerber und mit Bleiberecht ausgestatteten Menschen in angemessener Form." Dies halte ich auch für richtig und hoffe, dass wir in der nächsten Legislaturperiode mit entsprechenden Mehrheiten hier in Absprache mit den engagierten Vereinen und Verbänden zu einer humaneren Lösung kommen. (...)

Portrait von Omid Nouripour
Antwort von Omid Nouripour
Bündnis 90/Die Grünen
• 24.09.2009

(...) Damit steht der Vertrag von Lissabon im Einklang zu den Grundrechten nach unserem Grundgesetz. In Deutschland steht eine Wiedereinführung der Todesstrafe nicht zur Debatte. (...)

Portrait von Fritz Kuhn
Antwort von Fritz Kuhn
Bündnis 90/Die Grünen
• 01.09.2009

(...) Das Grundgesetz gilt zwar nicht in allen seinen Einzelheiten für das Handeln der EU. Dennoch verfügt auch die Europäische Union über keine Kompetenz, um die Todesstrafe selbst vorzusehen oder die Mitgliedstaaten zu zwingen, eine solche zu verhängen. Die Kompetenzen der Europäischen Union auf dem Gebiet des Strafrechtes bleiben gerade auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes sehr beschränkt. (...)

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