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Frage von Reinhard P. •

Frage an Lothar Hay von Reinhard P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hay,
ich habe eine Frage bezüglich der Landesunterkunft für Flüchtlinge in Neumünster.

Der Beschluss zur Zusammenlegung mit der Lübecker Unterkunft, die bis Ende diesen Jahres geschlossen werden soll, fiel ja in Ihre Verantwortung als Innenminister. In diesem Zusammenhang wurden die Aufgaben für die Betreuung der Flüchtlinge ebenso wie für den Wachdienst neu ausgeschrieben.

Nun lese ich in der öffentlichen Ausschreibung für die Betreuung (4121.3-2009-494), dass die Flüchtlinge nicht mehr rund um die Uhr (168 Stunden wöchentlich) betreut werden sollen, sondern nur noch werktags von 7 bis 18 Uhr (55 Stunden pro Woche). Das ist eine Reduzierung um zwei Drittel.

In der Ausschreibung für die Bewachung (4121.1-2009-496) lese ich, dass die Wachleute in Zukunft nachts und am Wochenende für die Aufnahme von Flüchtlingen, ihre Unterbringung und Informationen zuständig sein sollen.

Gleichzeitig soll die Zahl der Plätze von 300 auf 400 erhöht werden. Da die Erstaufnahme von Lübeck nach Neumünster verlegt wird, sollen auch neu eintreffende Flüchtlinge (meist ohne klare Orientierung über Regeln und Gesetze) mit lange hier lebenden Flüchtlingen gemeinsam untergebracht werden.

Nach meinem Verständnis setzt das neue Unterkunftskonzept eine verbesserte und verstärkte Betreuung und Beratung voraus. Gerade bei fehlenden Sprachkenntnissen treten erfahrungsgemäß mehr Konflikte auf. Neu ankommende Flüchtlinge haben oft Dramatisches erlebt, sind vielfach traumatisiert und benötigen gerade in erster Zeit intensive Hilfe und Unterstützung.

Halten Sie persönlich die Reduzierung der Betreuung von 168 auf 55 Stunden wöchentlich für die richtige Entscheidung? Kann eine Beratung teils schwer traumatisierter Neuankömmlinge von einem Wachmann so geleistet werden, wie es erforderlich ist? Werden Sie das Konzept nach erfolgreich bestandener Landtagswahl ändern, und welche Änderung sind aus Ihrer Sicht nötig?

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Pohl

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pohl,

die Entscheidung die Unterkunft in Lübeck zu schließen erfolgte wegen der seit Jahren rückläufigen Zahl von Asylsuchenden und der erheblich höheren Kosten, die die Sanierung des Lübecker Gebäudes verursacht hätte.

Die Fragen, zu der von Ihnen angesprochene Ausschreibung, bitte ich direkt der zuständigen Abteilung des Innenministeriums zu stellen. Da ich nicht mehr Innenminister bin, kann ich zu den von Ihnen angesprochenen Details keine Antwort geben.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Hay