Frage an Omid Nouripour von Klaus F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Nouripour :
Im Heft Nr. 35 von Focus-Money legt auf S. 78 Prof. Schachtschneider dar, daß mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages die Todesstrafe in Europa für bestimmte Fälle eingeführt wird.
Muß das nicht erst bereinigt werden? Bevor der Vertrag in Kraft tritt.
Oder wollen Sie es zulassen, daß die Todesstrafe eingeführt wird?
MfG Klaus Friebe
Hallo Herr Friebe,
viele Dank für Ihre Fragen an mich über Abgeordnetenwatch.de
Im Vertrag von Lissabon haben wir über eine institutionelle Reform der EU abgestimmt. Der Vertrag von Lissabon bekennt sich ausdrücklich zur Charta der Grundrechte und zur europäischen Menschenrechtskonvention, Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Damit steht der Vertrag von Lissabon im Einklang zu den Grundrechten nach unserem Grundgesetz. In Deutschland steht eine Wiedereinführung der Todesstrafe nicht zur Debatte.
Viele Grüße
Omid Nouripour