Frage von Friedrich H. • 03.11.2006
Antwort von Carola Veit SPD • 06.11.2006
Sehr geehrter Herr Halfmann,
Ihren Nachsatz halte ich für besonders bedenkenswert.
Im übrigen:
Sehr geehrter Herr Halfmann,
Ihren Nachsatz halte ich für besonders bedenkenswert.
Im übrigen:
Sehr geehrter Herr Reth,
das sehe ich nicht so. Man bezahlt ja mit der Austrittsgebühr nicht die Leistung der Kirche, sondern eine Verwaltungsleistung, die der Staat erbringt.
Sehr geehrter Herr Halfmann,
Sehr geehrter Herr Reth,
meine Antwort lautet: ja.
Mit freundlichem Gruß
Carola Veit
Sehr geehrte Frau Hendlmeier,
gerade weil für mich Nächstenliebe ein christlicher Wert ist, kann ich nicht verstehen, dass Sie meine Antwort als menschenverachtend empfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reinert