Frage an Carola Veit von Gerhard R. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Veit,
letztmalig(!) wende ich mich im allgemeinen Interesse(Rechtsstaat!) an Sie, weil - daran war ich auch beteiligt - am eigentlichen Problem vorbei diskutiert wurde. Warum bleiben Sie auf halbem Wege stehen? Warum fordern Sie nicht die (vollständige) Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren?
Bitte tragen Sie bei GoogleWeb ein: Das teure Kreuz mit der Kirche. Dann können Sie in taznrw vom 24.3.06 lesen: Bei der Kirchenaustrittsgebühr geht es darum, die Verwirklichung des Grundrechts auf Weltanschauungsfreiheit zu erschweren. Auch ich habe den Eindruck, dass zumindest bei CDU/CSU die Nähe zu den Kirchen oft wichtiger als die rechtsstaatliche Ordnung ist. Bei folgenden Fragen muss man doch nachdenklich werden: Warum gibt es in den Ländern Berlin, Brandenburg und Bremen keine Kirchenaustrittsgebühr? Warum werden in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein nur 10 Euro gefordert? Warum gibt es im tiefschwarzen Süden oft über 31 Euro liegende Kirchenaustrittsgebühren?
Ein Beispiel: Im Städtchen Neudenau(bei Heilbronn) kostet der Kirchenaustritt 60 Euro.
Befreiungen gibt es nicht(Mailauskunft liegt vor).
Es ist nicht ein Zeichen von Schwäche sondern vom Gegenteil, wenn man aufgrund neuer Argumente seine Meinung ändert. Werden Sie sich für die Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr in Hamburg einsetzen?
Mit freundlichem Gruß
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
das sehe ich nicht so. Man bezahlt ja mit der Austrittsgebühr nicht die Leistung der Kirche, sondern eine Verwaltungsleistung, die der Staat erbringt.
Es gibt sicher auch gute Gründe dafür, zu bezweifeln, ob der Staat bestimmte Leistungen für die Kirche wirklich erbringen muss - z.B. den Einzug der Kirchensteuer, um die wohl schwerwiegendste zu nennen -, aber das ist sozusagen eine andere Baustelle und war bisher hier in unserem Frage-und-Antwort-Spiel kein Thema. Wenn der Staat diese Leistungen erbringen soll, braucht er dafür eine gesicherte Basis, die schafft ihm die staatliche Verwaltung, und die kostet eben Geld. Selbstverständlich muß die Erhebung von Gebühren aber mit Augemaß erfolgen, und deshalb teile ich im Ergebnis Ihre Kritik an der Verknüpfung der Wirksamkeit des Kirchenaustritts Minderjähriger mit der Zahlung der Gebühr.
Mit freundlichem Gruß,
Carola Veit