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Carola Veit
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Frage von Friedrich H. •

Frage an Carola Veit von Friedrich H. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Veit,

Ihre klare Antwort an Herrn Reth verwundert mich:

Sie sind also nicht damit einverstanden, dass Eltern von religionsmündigen Kindern ohne eigenes Einkommen im Fall des Kirchenaustritts dieser ihrer Kinder zur Zahlung der Kirchenaustrittgebühren herangezogen werden?

Sie wollen bei einer Mehrheitsänderung diese Regelung sogar abschaffen!

Welche Gründe haben Sie für Ihre Position? Unter Umständen auch juristische?

Sind die Eltern nicht Verursacher dieser Kosten, weil sie, wie in den meisten Fällen geschehen, seinerzeit der Kindertaufe zugestimmt haben?

Friedrich Halfmann, 2. Vors.
Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e.V.
www.kirchensteuern.de

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Halfmann,

es geht m.E. in dieser Frage nicht so sehr um den Punkt, wie der Staat zu seinen rund 30 EURO kommt; die Religionsfreiheit ist doch eindeutig das höhere Gut. Wenn es im Nachklapp gelingt, die tatsächlich Zahlungspflichtigen heranzuziehen, prima. Dies ist aber ehrlicherweise eine der Fragen von effektivem Verwaltungshandeln, in der Politik nur höchst anregend tätig sein kann, ich erinnere nur an das unbefriedigende Eintreiben von Unterhaltsvorschüssen von säumigen Vätern.

Bevor man aber also nun wegen dieses relativ überschaubaren Betrages vor der Bearbeitung des Austrittswunsches eine umständliche Ausforschung der Vermögensverhältnisse der Eltern beginnt oder eingekommensabhängig gestattelten Ermäßigungen erfindet, scheint es mir wesentlich sinnvoller, die Sache einfach mit einer Gebührenbefreiung für Bedürftige zu erledigen. Es gab bisher nach Angaben des Senats keine oder fast keine Fälle; warum sollte man hier ein Problem erfinden, das es gar nicht gibt??

Mit freundlichem Gruß
Carola Veit

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