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Carola Veit
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Frage von Friedrich H. •

Frage an Carola Veit von Friedrich H. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Veit,

ich folge Ihrem Rat und bleibe ganz dicht beim Thema:

Wenn eine Kirchenaustrittsgebühr offensichtlich so notwendig geworden ist, damit die staatliche Behörde nicht eines Tages an Unterfinanzierung leidet (:-)))...., warum ist

1. der Kircheneintritt, was die staatliche Registrierung betrifft, kostenfrei? Ist es doch gerade die Kirchenmitgliedschaft erst, die weitere Folgekosten nach sich zieht: Die Kinder müssen auf die konfessionellen Kindergärten verteilt werden, später auf die entsprechenden Schulen, usw. Alles Leistungen städtischer Ämter!

2. Warum ist die Abmeldung vom RU kostenfrei? Diese Abmeldung zieht schulisches Verwaltungshandeln nach sich.
Ferner: vom RU abgemeldete Schüler müssen in den Schulen extra beaufsichtigt werden. Das raubt Lehrerarbeitszeit!

3. Warum ist der erste Konfessionseintrag auf der Lohnsteuerkarte - eine Leistung des Einwohnermeldeamtes - kostenfrei?

4. Warum ist der Konfessionswechsel, ebenfalls ein amtgerichtlicher Akt, kostenfrei?

Am besten höre ich jetzt auf, denn sonst bringe ich Jemanden noch auf "dumme Gedanken"!
Die Verwaltung kann noch an vielen Stellen Geld ziehen, warum nicht auch dann, wenn Menschen grundgesetzlich gesicherte Rechte, ihre Glaubensfreiheit betreffend, in Anspruch nehmen ?!

Friedrich Halfmann, 2. Vors.
Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e.V.
www.kirchensteuern.de

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Halfmann,

Ihren Nachsatz halte ich für besonders bedenkenswert.

Im übrigen:

Bereits vor einigen Jahren ist ein Hamburger Finanzsenator auf die Idee der "kostendeckenden Verwaltungsleistungen" gekommen; Gebühren, die vorher oftmals eher symbolischen Chrakters waren, sollten kostendeckend werden. Dass dies vielfach nicht durchgehalten wurde, steht auf einem anderen Blatt; bei vielen Verwaltungsleistungen, besonders bei solchen, bei denen mit wenig Unmut zu rechnen ist, wird aber heute so verfahren. Bei anderen gibt es sehr gute Gründe, es nicht zu tun.

Zu 1.:

Die erste "Registrierung" von Kindern, einschließlich Eltern, deren Religion etc., ist kostenfrei, und das ist auch gut und richtig so. Und die Religionszugehörigkeit (welche auch immer) wird später ebenfals kostenfrei hinzugeschrieben. Kostenloser Service am Baby, wenn Sie so wollen.

Eine "Verteilung" auf konfessionelle Kindergärten oder Schulen gibt es nicht. Bei den Kindergärten gilt in Hamburg das (nachfrageorientierte) Gutscheinsystem - die Eltern suchen sich ihren Platz da, wo sie möchten und wo ein Platz frei ist, geben dort ihren Gutschein ab, und der Kindergarten rechnet mit der Behörde ab. Egal, wer nun gerade Träger der Einrichtung ist.

Bei den Schulen ebenso: Eltern dürfen allein entscheiden, wo die Kinder eingeschult werden; wo immer das dann eschieht, wird es den gleichen Verwaltungsakt nach sich ziehen.

Zu 2.:

Hoffentlich hat Frau Dinges-Dierig die Frage nicht gelesen.

Zu 3.:

Die Lohnsteuerkarte wird entsprechend der vorhandenen Datenlage ausgestellt. Ist das Merkmal "lt" oder "rk" in den Daten enthalten, druckt es der Computer auf die Karte. Ich denke, das verursacht keine Kosten.

Zu 4.:

Das weiß ich nicht. Wahrscheinlich gilt hier (wie bei zweitens)ihr Nachsatz.

Sehr geehrter Herr Halfmann,

gestatten Sie mir ein offenes Wort zum Schluss: Unter all den wichtigen und für Familien und Einzelpersonen entscheidenden und manchmal existenzbestimmenden Themen, mit denen ich mich ansonsten zu beschäftigen habe, nimmt Ihr Hobby wirklich eine ganz krasse Außenseiterposition ein!

Mit freundlichem Gruß

Carola Veit

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