In der aktuellen Koalition von SPD, Grünen und FDP liegen die Interessen deutlich näher zusammen, da bei diesen drei Parteien das Direktmandat für die Abgeordneten keine überragende Bedeutung hat, wie das für die Unionsparteien der Fall ist. Deshalb konnte sich die Koalition relativ schnell auf den vorliegenden Gesetzentwurf einigen.
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Der Wunsch nach anderer Mitbestimmung durch das Volk im Wege der direkten Demokratie ist kein Neuer. Dass Juristen und Rechtswissenschaftler sich für direktdemokratische Elemente, gegründet auf Artikel 20 Absatz 2 GG, aussprechen ist daher nachvollziehbar
Die nun geplante Lösung mit sicheren 598 MdB ist die, die die AfD seit 2019 in drei Antragsanläufen im Bundestag fast identisch zur Abstimmung gestellt hatte.
Die AfD hat bereits 2020 einen Gesetzentwurf für eine Verkleinerung des Bundestages vorgelegt.
Ich teile die Ansicht, dass der Bundestag aktuell zu groß ist, und eine weitere Vergrößerung unterbunden werden muss.
Ja, die CSU im Deutschen Bundestag hat wiederholt erklärt, dass wir einer Reform des Wahlrechts zur Verkleinerung des Deutschen Bundestags ausdrücklich zustimmen.