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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Felix B. •

Warum hat die CDU die letzten 16 jahre kein Wahlrechtsreform vorgenommen die faire und Demokratisch für alle Partei ist.

Guten tag Herr Frei,

wie sie wissen finde ihre Partei die angestrebte Wahlrecht Reformer der Ampel nicht gut, aber hatte 16 Jahre zeit eine zu verfassen.

Warum ist das nicht passiert?
Warum gewinnen nur die CDU/CSU vom Vorschlag des Grabenwahlrecht wie sie von Merz vorgeschlagen würde? (1)
Wie stehen sie zu denn aktuell drei unausgeglichen Überhangmandaten die zugunsten der CDU/CSU stehen, sollten die abgeordneten ihren posten streichen oder sich Neutral bekennen?
Meine letzte frage ist , was macht die CDU/CSU wenn die Wahlrechtsreform vom Bundesverfassungsgericht bestätigte würde/wird.

Danke für eine genaue Antwort
MFG
Felix.b

(1) https://i.redd.it/2f8xuettifca1.jpg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

egal wie man es auch dreht und wendet, jede Änderung des Wahlrechts hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Parteien, die ihre Abgeordneten vorrangig über Liste oder per Direktmandat in den Bundestag entsenden. Die Reform des Wahlrechts gerecht zu gestalten, ist und bleibt wegen der diametral zueinander stehenden Interessen von großen und kleinen Parteien die Quadratur des Kreises. Deshalb sind alle bisherigen Versuche mehr oder minder gescheitert. Auch deshalb war es uns in der letzten Koalition mit der SPD nicht möglich, eine weitergehende Reform zu verabschieden, obwohl wir die Sache in der Hand hatten. Das ändert aber nichts daran, dass es eine Lösung geben muss. Ansonsten wird die Glaubwürdigkeit von Politik irreparabel geschädigt.

In der aktuellen Koalition von SPD, Grünen und FDP liegen die Interessen deutlich näher zusammen, da bei diesen drei Parteien das Direktmandat für die Abgeordneten keine überragende Bedeutung hat, wie das für die Unionsparteien der Fall ist. Deshalb konnte sich die Koalition relativ schnell auf den vorliegenden Gesetzentwurf einigen. Dieser Gesetzentwurf geht nach meinem Dafürhalten aber in die falsche Richtung. Damit werden die Direktmandate und die dahinter stehenden Persönlichkeiten immer unbedeutender. Unser personalisiertes Verhältniswahlrecht wird dadurch immer mehr zum reinen Verhältniswahlrecht. Die Bindung der Bevölkerung zu den Abgeordneten und auch umgekehrt wird abnehmen. Im Ergebnis werden die Parteien in bestimmten Regionen dauerhaft keine Abgeordneten mehr haben und eine weitere Zunahme von Fragmentierung und Polarisierung in der Politik wäre zu erwarten. Politische Entscheidungen und Prozesse dürften dadurch weiter verkompliziert werden, weshalb eine solche Reform sicher keinen Beitrag für stabile Verhältnisse leisten würde. Klar ist aber eben auch, dass SPD, Grüne und FDP diese Reform mit der eigenen Mehrheit beschließen können.

Vor allem aber die Idee, dass Direktkandidaten trotz der meisten Stimmen in einem Wahlkreis nur in den Bundestag einziehen, wenn dies noch durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist, dürfte gegen das Demokratieprinzip und essentielle Wahlrechtsgrundsätze verstoßen. Deshalb würden wir eine solche Regelung auch in Karlsruhe im Rahmen der dafür vorgesehenen Möglichkeiten überprüfen lassen. 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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