S.g. Herr MdB Otto Fricke, im Artikel 20 des GG Abs. 2 ist das Wort "Abstimmung" vorhanden. Ist dadurch auch eine theoretisch mögliche Volksabstimmung auf Bundesebene Ihrer Meinung nach, angedeutet ?
Geschätzter Peter B.,
vielen Dank für Ihre wichtige Frage, die einen Grundpfeiler unserer Demokratie tangiert.
Der Wunsch nach anderer Mitbestimmung durch das Volk im Wege der direkten Demokratie ist kein Neuer. Dass Juristen und Rechtswissenschaftler sich für direktdemokratische Elemente, gegründet auf Artikel 20 Absatz 2 GG, aussprechen ist daher nachvollziehbar. Richtigerweise wird in dem von Ihnen übersendeten Artikel (https://sz.de/1.1392376) aus 2012 angemerkt, dass eine Argumentation gegen bundesweite Volksentscheide mit dem Scheitern Weimars nicht überzeugt. Allerding blieb der Artikel ohne Folgen und die Stimme konnte sich in der Vergangenheit nicht durchsetzen.
Für mich steht die repräsentative Demokratie im Vordergrund. Ich höre den überwiegenden Stimmen in Lehre und Wissenschaft zu. Zu Recht sind die Abstimmungen in Artikel 20 Absatz 2 GG verfassungsrechtlich verankert und von der Ewigkeitsklausel aus Artikel 79 Absatz 3 GG gedeckt. Sie finden sich in den Vorschriften über die territoriale Neugliederung. Eine Kompromissfindung inmitten politischer Meinungsvielfalt ist andernfalls nur sehr schwer möglich und die Lehren des Brexit sind für uns Freie Demokraten der entscheidende Punkt gegen eine solche Einführung direktdemokratischer Partizipation auf Bundesebene. Vielmehr setzen wir uns für die Ausübung direkter Demokratie auf kommunaler und Länderebene ein (https://www.fdp.de/forderung/direkte-demokratie-auf-ebene-von-laendern-und-kommunen-erproben).
Darüber hinaus bedürfe es meiner Meinung nach einer Verfassungsänderung, um weitere Elemente der direkten Demokratie zu etablieren. Wer derart wesentliche Entscheidungsprozesse ein- und durchführen will, der muss verfassungsrechtlich legitimiert sein – nicht nur durch ein einzelnes Wort. Eine Verfassungsänderung, die mit einer 2/3 Mehrheit letztlich von der Opposition mitgetragen werden muss und der Zustimmung des Bundes und der Länder bedürfe, wäre gegenwärtig der richtige Weg, gesellschaftliche Akzeptanz herbeizuführen. Nur so kann der Wesentlichkeit einer Änderung unserer demokratischen Instrumente Rechnung getragen werden.
Demgemäß begrüße ich die Ausweitung plebiszitärer Entscheidungen auf Ebene der Länder und Kommunen, lehne aber die unmittelbare Volksabstimmung als Mittel der Entscheidungsfindung auf Bundesebene derzeit ab. Sollte es zu einer Einführung direktdemokratischer Abstimmungen auf Bundesebene kommen, plädiere ich, diese im Wege eine Verfassungsänderung zu legitimieren. Zusätzlich stehe ich in meiner Rolle als Haushälter dafür ein, dass stets nachvollziehbar sein muss, wo gegebenenfalls erforderliche Mittel herkommen.
Es grüßt Sie freundlichst
Otto Fricke