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Peter Boehringer
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Frage von Gerhard G. •

Sehr geehrter Herr Boehringer, treten Sie für die, von der Mehrheit der Bundesbürger geforderte, Reduzierung der Zahl der Bundestagsabgeordneten in dieser Legislaturperiode noch ein?

Gesetzt den Fall, ein angestrebter Volksentscheid zur Verkleinerung des Bundestages verlangt die im GG festgelegte Zahl von 598 Abgeordneten.

Ohne „Wenn und Aber“ wie sieht Ihre Lösung dafür aus?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

danke für Ihre Frage. Hier braucht es weder "Wenn" noch "Aber". Die jetzt von der Ampel präsentierte Lösung mit sicher 589 Abgeordneten des Deutschen Bundestags ist zu 90% die, die die AfD-Fraktion seit etwa 2019 in inzwischen drei Antragsanläufen im Bundestag fast identisch vorgeschlagen und zur Abstimmung gestellt hatte. Wäre einer unserer Anträge angenommen worden, wäre der Bundestag bereits heute auf seiner Normgröße von 598 Abgeordneten. Aber besser spät als nie.

Dass es bei der Abwägung zwischen Verhältnis- und Persönlichkeitswahlrecht dabei zu unauflösbaren Konflikten kommt, liegt in der Natur der Sache. Die nun geplante Lösung sieht aber die Proportionalität der Sitze zum Wahlergebnis vor, was uns wichtig war. Und es wird in der Praxis trotzdem nur SEHR wenige Wahlkreise geben, die am Ende ohne Vertretung im DBT sein werden. Insofern geht auch die rein opportunistisch motivierte Kritik vor allem der CSU an der nun geplanten Systematik ins Leere. Die CSU profitiert seit Jahren völlig überproportional von Überhangmandaten - also vom bestehenden Wahlsystem. Letztlich ist sie sowohl rechnerisch als auch (neben SPD und CDU) politisch seit Jahren schuld am übergroßen Bundestag. 

mit fr Gruß, Peter Boehringer, MdB (AfD)

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