Ich gehe nach wie vor davon aus, dass das Cannabisgesetz zum 01.04.2024 in Kraft treten wird.
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Grundsätzlich ist es dem Parlament immer möglich Gesetze auch wieder rückgängig zu machen - sollte eine parlamentarische Mehrheit dafür bestehen.
Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion halten dieses Vorhaben für fatal und im höchsten Maße verantwortungslos. Zugunsten einer Klientel, die seit Jahren laut und vernehmlich auf die Legalisierung drängt, nimmt die Ampel gesundheitliche Folgeschäden bei den künftigen Konsumenten billigend in Kauf, sie schafft ein Bürokratiemonster ohne Vorbild und stört den Rechtsfrieden in unserem Land.
wie ich bereits mehrfach geschrieben habe, gehe ich davon aus, dass wir das Gesetz in der 2./3. Lesung mit einer klaren Mehrheit in der nächsten Sitzungswoche entsprechend des Koalitionsvertrags beschließen werden
der finale Gesetzentwurf wird vorliegen, wenn der bisherige Entwurf mit all seinen Änderungsanträgen durch die mitberatenden Ausschüsse und letztlich den federführenden Gesundheitsausschuss gegangen ist und dann zur 2./3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags vorliegt.
Eine Ermessenseinbürgerung (für im Ausland lebende Menschen) zielt bspw. auf Personengruppen ab, deren Tätigkeit ein öffentliches Interesse darstellt.