Die Änderung des Geschlechtseintrages wird nicht automatisch an Sicherheitsbehörden weitergegeben. Dafür habe ich mich mit meinen Kolleg*innen in den Verhandlungen eingesetzt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Eliah F. • 09.01.2024
Antwort von Ulle Schauws Bündnis 90/Die Grünen • 26.06.2024
Frage von Eliah F. • 09.01.2024
Antwort von Jürgen Lenders FDP • 23.01.2024
Die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.
Frage von Eliah F. • 09.01.2024
Antwort von Nicole Bauer FDP • 03.06.2024
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.
Frage von Meike K. • 09.01.2024
Antwort von Tessa Ganserer Bündnis 90/Die Grünen • 08.07.2024
Wir konnten in den Verhandlungen über das Gesetz erreichen, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamen auch für nicht-deutsche Staatsangehörige möglich ist.
Frage von Meike K. • 09.01.2024
Antwort von Ulle Schauws Bündnis 90/Die Grünen • 05.07.2024
Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört
Frage von Meike K. • 09.01.2024
Antwort von Nicole Bauer FDP • 13.06.2024
Das Gesetz berücksichtigt auch die Interessen von Menschen mit kognitiver und / oder psychische Beeinträchtigung mit, etwa unter § 3.