Wie setzten Sie sich dafür ein, dass TIN-Menschen mit der Regelung zur Datenweitergabe im Selbstbestimmungsgesetz nicht unter Generalverdacht gestellt werden und die Daten nicht missbraucht werden?
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich freue mich wirklich sehr, Ihnen hier schreiben zu können, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet haben. Ab dem 01. August können Menschen Termine bei ihren Standesämtern machen, um ihren bei der Geburt falsch zugeordneten Geschlechtseintrag unbürokratisch und kostenlos durch Erklärung bei einem Standesamt korrigieren zu lassen.
Die Änderung des Geschlechtseintrages wird nicht automatisch an Sicherheitsbehörden weitergegeben. Dafür habe ich mich mit meinen Kolleg*innen in den Verhandlungen eingesetzt.
Die eigene Selbstbestimmung ist eine zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde, wie es das Grundgesetz allen Menschen garantiert. Dieses Recht wurde trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen jahrzehntelang verweigert. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz beenden wir staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung. Ich habe lange mit meinen Kolleg*innen in der Grünen Bundestagsfraktion für dieses Gesetz gekämpft. Nun ist es endlich da.
Mit freundlichen Grüßen
Ulle Schauws