Frage von Meike K. • 09.01.2024
Machen Sie sich dafür stark, dass auch Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland) vom Selbstbestimmungsgesetz positiv berücksichtigt werden?
Antwort von Ulle Schauws Bündnis 90/Die Grünen • 05.07.2024
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Grüne konnten wir in den Verhandlungen erreichen, dass der Adressatenkreis des SBGG im Vergleich mit dem TSG unverändert bleibt. Konkret bedeutet das:
Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Das SBGG findet also Anwendung auf Deutsche, Staatenlose oder heimatlose Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie für Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz im Inland.