Frage von Meike K. • 09.01.2024
Werde Sie sich dafür einsetzen, dass Menschen deren Aufenthaltsstatus nicht gesichert ist trotzdem vom Selbstbestimmungsgesetz positiv berücksichtigt werden?
Antwort von Tessa Ganserer Bündnis 90/Die Grünen • 08.07.2024
Hallo,
wir konnten in den Verhandlungen über das Gesetz erreichen, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamen auch für nicht-deutsche Staatsangehörige möglich ist. Voraussetzung dafür ist
a) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht,
b) eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis und dass man sich rechtmäßig im Inland aufhält oder
c) der Besitz einer Blauen Karte EU.
Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.
Viele Grüße,
Tessa Ganserer