Wie setzten sie sich dafür ein, dass TIN-Menschen mit der Regelung zur Datenweitergebe im Selbstbestimmungsgesetz nicht unter Generalverdacht gestellt werden und die Daten nicht missbraucht werden?
Sehr geehrte Frau Mauer,
Bei Eheschließung gibt es keine vergleichbare Datenweitergabe und TIN* Personen sind eine vulnerable Gruppe, die an vielen Orten Verfolgung ausgesetzt ist. Eine Löschung der Daten nach einer gewissen Zeit ist keine ausreichende Sicherheit, die Daten können bis dahin weitergegeben werden. Gerade unter Bezug auf rechte Strukturen, die es immer wieder im Verfassungsschutz und anderen Sicherheitsbehörden gibt, ist das sehr beängstigend.
Sehr geehrter Herr F.
die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist durch Verhandlungen innerhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.
Ein Name und ein Geschlecht ist ein essenzielles Persönlichkeitsmerkmal, für Sicherheitsbehörden sollten Namens- und Geschlechtsänderungen deshalb grundsätzlich nachvollziehbar sein, um so etwaige Ermittlungen nicht zu verzögern oder gefährden.
Dies sollte aber obgleich der Gründe generell bei jedweder Namensänderung gelten. Da der entsprechende Paragraph zu unterschiedlichen Regelungen insbesondere im Vergleich zu sonstigen Namensänderungen geführt hätte, wurde er gestrichen.