(...) Die Rechte und das Entgegenkommen der Waldbesitzer, die ihr privates Eigentum für die Nutzung zum Zwecke der Erholung bereits bereitstellen, darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. Problematisch sehen wir es, wenn Mountainbiker sich ihre eigenen Singletrails durch den Wald bahnen. Dabei wird stark in die Eigentumsrechte der Waldbesitzer eingegriffen. (...)
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(...) Juli 2010 für den Großraum Stuttgart zeigt aber beispielhaft, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu teils schweren, in mehreren Fällen sogar tödlichen Unfällen mit Radfahrern auf Waldwegen gekommen ist. Die Zwei-Meter-Regel schafft somit eine eindeutige Basis für die Benutzung des Wegenetzes, sodass Unfallrisiko und Verletzungsgefahr für Radfahrer und Fußgänger sinken. Denn gerade wenn die Strecke unübersichtlich ist und so ein Ausweichen kaum oder unmöglich ist, erhöht sich die Unfallgefahr durch eine gemeinsame Benutzung. (...)
(...) Selbstverständlich ist es positiv zu bewerten, dass Kinder und Jugendliche sich sportlich betätigen und ihnen dafür beim Mountainbiking auch der Wald als Freizeit- und Erholungsgebiet offen steht. Im Wald sind aber auch Spaziergänger und Wanderer unterwegs, sodass die Sicherheit aller Waldbesucher gewährleistet sein muss. Insbesondere bei schmalen Wegen besteht eine erhöhte Unfallgefahr, wenn sie von beiden Interessensgruppen benutzt werden. (...)
(...) Kollisionen von Mountainbiker mit Wanderer) halte ich eine Mindestbreite der Waldwege für eine gemeinsame Benutzung (Rad und Wanderer) oder eine klare Ausweisung von extra Mountainbikestrecken für zwingend erforderlich. Da der Mountainbikesport besonders im unübersichtlichen und topographisch anspruchsvollen Waldgebieten (dies ist der Regelfall) aufgrund der doch beachtlichen Fahrgeschwindigkeit zu einer erheblichen Gefährdung von Wanderern führt, ist eine Regulierung der Wegenutzung schon aus Gründen des präventiven Gesundheitsschutzes notwendig. (...)
(...) Das Thema Mittagessen ist allerdings nach wie vor aktuell. Die Finanzierung von Mittagessen speziell in Horteinrichtungen durch das Bildungspaket ist Ende 2013 ausgelaufen. Es handelte sich dabei lediglich um eine Übergangsregelung. (...)
(...) Ich teile die Meinung des Europäischen Gerichtshofs, wonach das ungeborene Kind von Anfang an Mensch ist. Menschliches Leben ist grundsätzlich schützenswert. (...)