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Timm Kern
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Frage von Jörg J. •

Frage an Timm Kern von Jörg J. bezüglich Jugend

Sehr geehter Hr. Kern,

in der Drucksache 15/3726 hatte der Abgeordnete Dr. Friedrich Bullinger unter anderem folgende Frage an die Landesregierung gestellt:

Ob sie die Auffassung teilt, dass eine Änderung des § 37 Landeswaldgesetz not-
wendig ist, die eine absolute Regelung („auf Wegen unter 2 Metern Breite“)
ersetzt, zumal es schwierig erscheint, während der Sportausübung konstant die
Wegesbreite zu messen?

In Ihrer Eigenschaft als Mitglied des Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport würde mich interessieren wie Sie zur Wegbreitenbeschränkung im Landeswaldgesetz stehen?

In Baden-Württemberg ist es im Rahmen von Vereinstraining nicht möglich jungen Mountainbikern Training im Wald auf für sie attraktiven Strecken anzubieten.

Würden Sie eine Änderung der derzeitigen Regelung unterstützen?

Vielen Dank,

Jörg Jäger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Jäger,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Wie Sie richtig schreiben, hat mein Kollege Dr. Friedrich Bullinger zu diesem Thema bereits eine Anfrage an die Landesregierung gestellt mit dem Hinweis, eine Änderung der derzeitigen Regelung zu überdenken. Er beschrieb in seiner Anfrage, wie auch Sie, dass es Sportlern nicht immer möglich sei, die Wegbreite beim Ausüben des Sports zu messen.

Wichtig ist uns Liberalen bei einer Änderung des § 37 Landeswaldgesetz, dass es eine Einigung ohne die Eigentümer der Wälder nicht geben kann. Eine Neuregelung steht unserer Meinung nach im Spannungsfeld zwischen Eigentumsrechten (nicht jeder Wald ist öffentlich) und der Ausübung einer sportlichen Betätigung.
Die Rechte und das Entgegenkommen der Waldbesitzer, die ihr privates Eigentum für die Nutzung zum Zwecke der Erholung bereits bereitstellen, darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. Problematisch sehen wir es, wenn Mountainbiker sich ihre eigenen Singletrails durch den Wald bahnen. Dabei wird stark in die Eigentumsrechte der Waldbesitzer eingegriffen. Dies heißen wir Liberale nicht gut.

Zu bedenken geben wir auch, dass dies auch eine Frage der möglichen Schuld bei Unfällen in den Privatwäldern ist. Eine Neuregelung würde ggf. dazu führen, dass die Waldbesitzer für die Unfälle der Mountainbiker haften, dies kann nicht im Sinne der Biker sein. Wie Sie sehen, ist eine Neuregelung sehr vielschichtig und es gibt viele Punkte zu beachten, die im Einklang mit Sportlern und Waldbesitzern geklärt werden sollten.

Am wichtigsten und an erster Stelle sollte jedoch bei der Diskussion die gemeinsame Nutzung und eine Vorbeugung der Gefährdung von anderen Waldbenutzern sein.
Aktuell warten wir auf die Ergebnisse der drei Pilotprojekte im Schwarzwald, in denen Tourismus und Biker zusammen mit den Eigentümern für den Unterhalt und die Pflege bestimmter Strecken aufkommen und so eine konsensuale Lösung angestrebt wird. Dies halten wir für den besten Weg und hoffen, dass es auch in Zukunft vor Ort einvernehmliche Lösungen geben wird. Nur so können alle Interessen und alle Anliegen im Einklang gebracht werden.

Herzliche Grüße
Ihr Timm Kern

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