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Karin Evers-Meyer
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Frage von Olaf O. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Olaf O. bezüglich Jugend

Guten Tag Frau Evers-Meyer,

Ich bin Erzieher im Hort aus Wilhelmshaven. Wir arbeiten im Stadtteil Süd Wilhelmshaven. Die meisten Schulkinder bekommen bei uns ein Mittagessen weil Ihre Eltern eine Antrag aus dem Bildungspaket abgegeben haben. Jetzt hat uns das Jobcenter informiert das ab Januar 2014 die Eltern das Mittagessen für Ihre Kinder selbst finanzieren sollen.
Meine Frage : Stimmt das ? Wer entscheidet das, die Stadt, das Land oder der Bund. ( Witzig, wenn mann die Homepage des Bildungspaket sieht mit dem Spruch " Jetzt bekommt Niklas nach der Schule auch ein Mittagsessen! )

MfG
Olaf von Osten

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr von Osten,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie die sehr verspätete Antwort, ich bin erst heute darauf aufmerksam gemacht worden, dass Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch unbeantwortet geblieben ist. Dieses Versäumnis ist mein Fehler.

Das Thema Mittagessen ist allerdings nach wie vor aktuell. Die Finanzierung von Mittagessen speziell in Horteinrichtungen durch das Bildungspaket ist Ende 2013 ausgelaufen. Es handelte sich dabei lediglich um eine Übergangsregelung. Im Übrigen gilt das Bildungspaket jedoch fort - darin enthalten auch kostenlose Mittagessen in Kita und Schule.

Seit dem Wegfall der Förderung in Horten gibt es im Land Niedersachsen keine Zuschüsse mehr für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen von Schülerinnen und Schülern in Horten. Es besteht aber die Möglichkeit für die Eltern, die Übernahme dieser Kosten im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe zu beantragen. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den örtlichen Träger der Jugendhilfe, also insbesondere die Landkreise. Geprüft wird dann, ob den Eltern und dem Kind die Kostentragung für die Förderung im Hort einschließlich der dort erbrachten Verpflegungsleistungen zugemutet werden kann.

Meiner Kenntnis nach machen die meisten Landkreise von dieser Möglichkeit Gebrauch, eine wirklich befriedigende Lösung ist dies jedoch aus meiner Sicht nicht. Kinderbetreuung sollte vielmehr in jeder Form umfänglich und kostenlos sein - insbesondere für bedürftige Kinder.

Niedersachsen hatte sich im Jahr 2013 gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür eingesetzt, dass auch über das Jahr 2013 hinaus Mittel für das Hortmittagessen von Schulkindern und Maßnahmen der Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen. Der vom Bundesrat im Mai 2013 beschlossene Gesetzentwurf zur Weiterfinanzierung der Leistungen für Schulsozialarbeit und Hortmittagessen von Schülerinnen und Schülern hatte seinerzeit zwar noch den Deutschen Bundestag erreicht, ist dann jedoch wegen Ablaufs der Legislaturperiode nicht weiter behandelt worden. Eine erneute Initiative des Bundesrates ist derzeit nicht absehbar. Ich würde eine solche jedoch unterstützen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Evers-Meyer