Ein Verbotsverfahren macht nur dann Sinn, wenn ein Erfolg gesichert ist und darf nicht alleinige Antwort sein. Es braucht vielmehr demokratischen Widerstand.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Konkret zu Ihrer Frage nach einer Prüfung eines Parteienverbots in Bezug auf die AfD bin ich allerdings eher zurückhaltend.
Ein Parteienverbot ist ein Instrument, das unsere Rechtsordnung ausdrücklich vorsieht. Für Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Deshalb ist genau zu prüfen, ob ein solches Verfahren Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Die CDU hat am Wochenende bei ihrer Klausurtagung in Heidelberg über den Umgang mit der AfD beraten und vereinbart, sich der AfD noch deutlicher politisch entgegenzustellen und die Unterschiede noch deutlich herauszustellen.
Ein Verbot ersetzt nicht die Auseinandersetzung mit der Zustimmung der AfD in der Bevölkerung. Unser Ziel muss es daher sein, die AfD politisch zu besiegen.