Pflegehelferin wird abgeschoben
Sehr geehrte Frau Dr. Loibl,
in der Presse lese ich, dass eine Pflegehelferin abgeschoben wird. Für uns alle unverständlich, konnten Sie nichts dagegen unternehmen. Der Staat hat in diese Fam. viel investiert. Warum kommt dies bei uns vor?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Anfrage.
Die von erwähnte Eingabe wurde am 23.10.2024 im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des Bayerischen Landtages behandelt.
In der aktuellen Legislaturperiode bin ich nicht mehr Mitglied des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden, so dass ich keine Kenntnis von dieser Petition hatte. Zudem wurde die Eingabe von einer Bürgerin aus dem Landkreis Straubing-Bogen für die betroffene Familie aufgesetzt. Der von mir vertretene Stimmkreis betrifft die Landkreise Dingolfing-Landau und Landshut sowie die Stadt Landshut.
Ich werde mir jedoch die entsprechenden Unterlagen besorgen und mit den dafür zuständigen Landtagskollegen sprechen, warum diese Entscheidung getroffen wurde.
Sobald ich eine Rückmeldung habe, gebe ich Ihnen umgehend Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Petra Loibl MdL
Sehr geehrter Herr K.,
wie bereits erwähnt habe ich mir die Unterlagen der entsprechenden Eingabe zukommen lassen.
Die im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden getroffene Entscheidung, nicht im Sinne der Petentin zu verfahren, wurde einstimmig getroffenen, d.h. alle in dem Ausschuss vertretenen Abgeordneten haben parteiübergreifend so entschieden.
Aufgrund des Datenschutzes darf ich Ihnen keine weiteren konkreten Auskünfte geben. Jedoch kann ich soviel sagen, dass die betroffene Familie gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten hat und damit leider ihre Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht vertan hat.
Der Bayerischen Staatsregierung ist das zentrale Problem des Arbeits- und Fachkräftemangel bekannt und tritt diesem mit einem Bündel an Maßnahmen entgegen.
Um die Personalsituation in der Pflege zu verbessern, hat Bayern am 1. Juli 2023 mit der „fast lane“ für Pflegefachkräfte ein richtungsweisendes Pilotprojekt gestartet. Ziel war es, die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse in der Pflege zu zentralisieren, zu entbürokratisieren, einfacher zu gestalten und vor allem zu beschleunigen.
Als nächster Schritt ist vorgesehen, die „fast lane“ zum 1. Januar 2025 durch eine Änderung der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) auf Pflegefachhilfskräfte auszuweiten. Während Pflegefachkräfte eine dreijährige Ausbildung oder ein Studium absolvieren, schließen Pflegefachhilfskräfte eine einjährige Ausbildung ab. Durch die Ausweitung der „fast lane“ auf Pflegefachhilfskräfte aus dem Ausland können Synergieeffekte gehoben und dringend benötigtes Pflegepersonal schnell für die pflegebedürftigen Menschen in Bayern gewonnen werden.
Natürlich wäre die Familie vor diesem Hintergrund eine sehr große Hilfe für uns gewesen und es ist sehr bedauerlich, dass es so gekommen ist - dennoch müssen wir uns alle an Gesetz und Ordnung halten.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.
Mit besten Grüßen
Dr. Petra Loibl MdL