(...) Der Polizei steht hierbei ein Beurteilungsspielraum zu: die Polizeivollzugsbeamten können aufgrund ihrer Lebenserfahrung und den Umständen des jeweiligen Einzelfalles beurteilen, ob das Messer oder eine andere in § 42 a WaffG genannte Waffe tatsächlich zu einem sozialadäquaten Zweck oder aber zu Einschüchterungszwecken mitgeführt wird. Dass es bei der Anwendung des Gesetzes zu Schwierigkeiten und Missverständnissen kommt, halte ich für sehr unwahrscheinlich, da das Gesetz insoweit eindeutige Regelungen enthält. (...)
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(...) Im übrigen bleibt es dabei, daß für Parteiauschlußverfahren die Kreis- und Landesverbände der Mitglieder zuständig sind. Zur recht sind Die Grünen äußerst zurückhaltend mit Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder der Partei, insbesondere mit Ausschlußverfahren. Das private Verhalten oder auch die berufliche Tätigkeit von Mitgliedern der grünen Partei unterliegt in der Regel nicht der Beurteilung der Parteischiedsgerichte, jedenfalls nicht soweit es sich im Rahmen der geltenden Gesetze hält, selbst wenn es ungrün sein sollte. (...)
(...) Dieser Anspruch spiegelt sich meiner Meinung nach in den Ergebnisse der Tarifverhandlungen mit dem öffentlichen Dienst von Ende März wider. Zwar sieht der Vertrag in der Tat vor, dass die Pflegepauschale von monatlich 35 Euro auf 25 Euro gekürzt wird. Diese Kürzung ist allerdings als eine Kompensation dafür zu sehen, dass die Krankenhausbediensteten von einer Anhebung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden ausgenommen bleiben. (...)
(...) Wie ich schon geschrieben hatte, sind für Parteiauschlußverfahren die Kreis- und Landesverbände der Mitglieder zuständig, zu Recht sind Die Grünen äußerst zurückhaltend mit Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder der Partei, insbesondere mit Ausschlußverfahren. Das private Verhalten oder auch die berufliche Tätigkeit von Mitgliedern der grünen Partei unterliegt in der Regel nicht der Beurteilung der Parteischiedsgerichte, jedenfalls nicht soweit es sich im Rahmen der geltenden Gesetze hält, selbst wenn es ungrün sein sollte. (...)
(...) die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gewährleistet und finanziert eine umfassende medizinische Diagnostik und Therapie auf einem international nahezu einmalig hohem Niveau. Zur finanzierten Leistung gehört auch die von Ihnen genannten Verfahren der Magnetresonanztomographie (MRT). (...)
(...) Der "mündige und selbstbestimmte Bürger" sollte die Möglichkeit haben, seiner Kaufentscheidung eine möglichst umfassende Informationen zugrunde zu legen. Gerade vor dem Hintergrund, dass etwa 10.000 Kinder pro Jahr in Deutschland an den gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums ihrer Mütter während der Schwangerschaft leiden, begrüße ich eine entsprechende Kennzeichnungen von Alkoholika als Möglichkeit zur Prävention und kann darin keine "unnötige Verkomplizierung" erkennen. (...)