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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Michael D. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Michael D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

ich beobachte mit Sorge die zunehmende soziale Ächtung des Rauchens, was sich auch in den in meinen Augen überzogenen Rauchverboten manifestiert.
Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen, die von jedem betreten werden müssen, sind sicher sinnvoll. Aber warum um alles in der Welt soll es bei der Gastronomie keine Wahlfreiheit geben? In Spanien dürfen Lokale unter 100 m² selbst entscheiden ob geraucht werden darf oder nicht. Bei meinem Urlaub im Februar in Andalusien konnte ich mich selbst davon überzeugen, wie tolerant und friedlich das Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern funktioniert.
Warum muss in Deutschland alles verkompliziert werden, wenn es auch einfach geht?
Aus der Presse erfuhr ich, dass als nächstes der Alkohol an der Reihe ist und die EU Bier- und Weinflaschen mit Todesanzeigen nach dem Muster der Zigarettenschachteln verunstalten will.
Halten Sie das für richtig? Wo bleibt der mündige und selbstbestimmte Bürger? Es hiess doch mal, Bürokratie abbauen und mehr Freiheit wagen. Wie es jetzt aussieht, steuern wir aber auf einen Verbots- und Überwachungsstaat hin. Herbert Wehner und Willy Brandt würden sich im Grabe umdrehen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Dahlmann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dahlmann,

vor dem Hintergrund werbewirtschaftlicher Maßnahmen (im Jahr 2006 Jahr flossen fast 80 Millionen Euro in die Tabakwerbung) und angesichts des vergleichsweise begrenzten Volumens öffentlicher Haushalte (der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung standen im Jahr 2006 weniger als 13 Mio Euro zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben zur Verfügung) wurden die mit dem Rauchen verbundenen gesundheitlichen Risiken lange Zeit nicht in ausreichendem Maße von der Bevölkerung wahrgenommen. Es ist bedauerlich, dass der Nichtraucherschutz in Deutschland derart emotionalisiert und von beiden Seiten häufig weder "tolerant" noch "friedlich" diskutiert wird.

Die Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz stellt nicht die von Ihnen vermutete "unnötige Verkomplizierung" dar. Sie wurde erforderlich, nachdem eine im März 2005 mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) geschlossene Zielvereinbarung zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in der Hotellerie und Gastronomie an der fehlenden Umsetzung seitens der betroffenen Speisebetriebe gescheitert war. Die Vereinbarung hatte betont, dass nur bei einer erfolgreichen Umsetzung eines Stufenplanes eine gesetzliche Regelung zum Nichtraucherschutz vermieden werden kann und zeigte im Ergebnis, dass ein erforderlicher Nichtraucherschutz durch freiwillige Regelungen nicht gewährleistet werden konnte. Im Interesse der Nichtraucher und Beschäftigten in der Gastronomie wurden bundesweit einheitliche gesetzliche Rauchverbote in Gaststätten auf Bundes- und Landesebene unverzichtbar. Die Zielvereinbarung sah diesen Schluss ausdrücklich vor und kündigte gesetzliche Regelungen an, wenn die vereinbarten Vorgaben nicht eingehalten werden.

Auch ich begrüße den Ansatz, "Bürokratie ab(zu)bauen und mehr Freiheit (zu)wagen". Dazu bildet es für mich keinen Widerspruch, wenn potentielle Konsumenten beim Kauf eines Produktes, seien es Alkohol, Tabak oder auch Lebensmittel, erfahren, was sie zu verzehren beabsichtigen bzw. welchen Risiken sie sich möglicherweise aussetzen. Der "mündige und selbstbestimmte Bürger" sollte die Möglichkeit haben, seiner Kaufentscheidung eine möglichst umfassende Informationen zugrunde zu legen. Gerade vor dem Hintergrund, dass etwa 10.000 Kinder pro Jahr in Deutschland an den gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums ihrer Mütter während der Schwangerschaft leiden, begrüße ich eine entsprechende Kennzeichnungen von Alkoholika als Möglichkeit zur Prävention und kann darin keine "unnötige Verkomplizierung" erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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