(...) Wenn Sie ein Rezept für ein Arzneimittel erhalten haben, dessen Preis den Festbetrag übersteigt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten für verordnete Arzneimittel grundsätzlich nur bis zum Festbetrag, eine Freistellung von potentiellen Mehrkosten ist nicht möglich; auch dann nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Diese Mehrkosten würden Ihnen nicht entstehen, wenn Ihnen die Ärztin oder der Arzt ein anderes, therapeutisch gleichwertiges Arzneimittel verordnen würde, dessen Preis dem Festbetrag entspricht oder unterschreitet. (...)
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(...) Vorstellungen aus dem Bundesgesundheitsministerium, die darauf abzielen, nunmehr alle übrigen Kassen für Versäumnisse einzelner Kassen in Mithaftung zu nehmen, stoßen auf erheblichen Widerstand derjenigen Kassen, die entweder nur wenige oder keine DO-Angestellten beschäftigten oder bereits Pensionsrückstellungen gebildet haben. Zudem fordern die Länder inklusive Bayerns, zum Start des Gesundheitsfonds aus der Haftung freigestellt zu werden, ihr Argument: Ab dem Zeitpunkt der bundeseinheitlichen Beitragsfestlegung haben sie als Aufsichtbehörde keinerlei Einfluss mehr auf die Finanzausstattung der Krankenkassen. (...)
(...) Es wird vorgeschlagen, die tagesgleichen Pflegesätze auf pauschalierte Werte umzustellen, die auf den Tag bezogen werden. Sie sollen nicht mehr von den Krankenhäusern individuell verhandelt, sondern auf Bundesebene kalkuliert werden. (...)
(...) Dazu sollte man bedenken, dass die Ausgaben bei den Gesetzlichen noch immer sehr maßvoll sind im Vergleich zu den Privaten Krankenkassen. Diese verbrauchen rund 10 Prozent ihrer gesamten Ausgaben für Verwaltungs- und Personalkosten - das ist schlicht das Doppelte! Die Gesetzlichen Krankenkassen haushalten also sehr gut mit ihren Geldern. (...)
Sehr geehrter Herr Parth,