Frage an Birgitt Bender von Ernst G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bender,
während meiner mehr als 33 jährigen Berufstätigkeit habe ich zur privaten Altersvorsorge eine Direktversicherung abgeschlossen (mit anfangs 10%iger-, dann am Ende 20% iger pauschaler Besteuerung). Mein Einkommen lag immer über der Bemessungsgrenze für die Sozial-/Krankenversicherung, so daß ich aufgrund dieser Versicherung keine Sozialbeiträge "unterlaufen" habe.
Nun steht die Auszahlung dieser Versicherung bevor und ich werde- im Gegensatz zu meinen privat versicherten Kollegen- mit ca. 14% Krankenversicherung belastet.
Entweder wechsle ich noch in eine Privatversicherung, oder ich "schlucke" diese,nach meinem Rechtsempfinden nicht verfassungsmässige, nachträglich geänderte gesetzliche Regelung.
Mir ist bekannt, daß es zu dieser Thematik bereits mehrere Verfassungsklagen gibt. Von Ihnen hätte ich aber gerne gewußt, wann mit einer finalen Entscheidung des obersten Gerichtes zu rechnen ist.
In Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
Ernst Gachstatter