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Lothar Mark
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Frage von Thomas L. •

Frage an Lothar Mark von Thomas L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Mark,

wie Sie wissen gilt in Krankenhäusern, die somatisch ausgerichtet sind, seit einiger Zeit ein neues Abrechnungssystem über sogenannte DRG (diagnosis related groups)

Mich interessiert jetzt folgender Umstand: Mir ist zu Ohren gekommen, daß sich eine Kommission zusammengefunden hat, die im Auftrag der Regierung, oder des Gesundheitsministeriums für psychiatrische Kliniken jetzt ebenfalls ein modifiziertes Abrechnungssystem erarbeiten soll, da bei psychischen Störungen die DRG nicht bzw. unzulänglich greifen.

Dabei würde mich die Zusammensetzung der Kommission interessieren, sowie die Basis deren Überlegungen.

Desweiteren ist mir an Zwischenergebnissen aus den Beratungen gelegen, da ich finde, daß bei einer nachgewiesenermaßen großen Anzahl von unterschiedlichsten psychischen Störungen in Deutschland und deren breiten Streuung in alle Gesellschaftsschichten, eine Neuordnung des Abrechnungssystems in einer informierten Öffentlichkeit erörtert werden sollte.

Die letzte Frage, die aber auch eine entscheidende Rolle spielt, ist die nach einer etwaigen Ausklammerung bestimmter chronisch psychischer Störungen aus dem neuen Abrechnungssystem, deren Behandlung derzeit sehr teuer ist und die man schon geschichtlich aus der Krankenversicherung in den Bereich der Rentenversicherung verschoben hat. (u. A.Langzeitentwöhnungstherapien bei der Alkoholabhängigkeit)

Mit Dank um Ihr Bemühen bei Ihren Recherchen verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen
Thomas List

Altenpfleger für Psychiatrie

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr List,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Mai 2008, in der Sie Ihr Interesse an der Entwicklung eines neuen Abrechungssystems für psychiatrische Kliniken bekunden.

Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass es keine Kommission gibt, in der ein neues Abrechnungssystem erarbeitet wird. Es haben aber Gespräche innerhalb einer Fachgesellschaft stattgefunden. Ziel ist es, ein bundeseinheitliches Entgeltsystem zu schaffen.

Es wird vorgeschlagen, die tagesgleichen Pflegesätze auf pauschalierte Werte umzustellen, die auf den Tag bezogen werden. Sie sollen nicht mehr von den Krankenhäusern individuell verhandelt, sondern auf Bundesebene kalkuliert werden. Hierfür sprechen sich das Bundesgesundheitsministerium und auch die Länder aus.

Für psychiatrische Krankenhausleistungen wird eine Einführung von DRGs (diagnosis related groups), also Fallpauschalen, nicht diskutiert.

Beabsichtigt ist, einen gesetzlichen Entwicklungsauftrag an die Selbstverwaltungspartner (Verbände der Krankenkassen und Krankenhäuser auf Bundesebene) zu geben.

Zu Ihrer Frage nach einer Ausklammerung bestimmter psychischer Störungen chronischer Natur aus dem Abrechnungssystem kann ich Ihnen mitteilen, dass bisher keine Ausklammerung diskutiert wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Lothar Mark