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Frage von Arnold D. •

Frage an Ulla Schmidt von Arnold D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schmidt,

von einer OnlineApotheke erhielt ich folgende Mitteilung:

Die Festbetragsdifferenz muss selbst getragen werden, auch wenn eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Wenn dieses stimmt, dann muss ich Sie fragen, was eigentlich von Ihnen und der Politik überhaupt noch gemacht wird, außer sich zusätzliche Belastungen auszudenken, ohne die wirklichen Ursachen zu beseitigen ?
Stimmt es außerdem, das, wenn der Gesundheitsfonds kommt, die Mitglieder der Krankenkassen für die ca. 10 Milliarden Pensionszusagen einiger Krankenkassen haften sollen ?

mit freundlichen Grüßen
Arnold Dreis

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dreis,

die latente Unterstellung, dass sich verantwortliche und verantwortungsvolle Mandatsträger sozusagen aus Spass irgendwelche "zusätzlichen Belastungen ausdenken", weise ich mit aller Schärfe zurück. Dennnoch möchte ich Ihnen antworten. Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind mit fast 28 Mrd. Euro im Jahr 2007 nach den Ausgaben für Krankenhäuser (51 Mrd. Euro) und noch vor den Arzthonoraren (23 Mrd. Euro) der zweitgrößte Ausgabenblock. Daraus erklärt sich, dass gesundheitspolitisch ein ganz besonders Augenmerk auf die Ausgabenentwicklung und Preise für Arzneimittel gelegt werden muss. So haben wir in Deutschland mittlerweile ein ganzes Bündel von Instrumenten, die die Kosten begrenzen helfen. Im internationalen Vergleich übrigens sehr erfolgreich. Ein ganz besonders erfolgreiches Instrument sind sogenannte Festbeträge für bestimmte Arzneimittel.

Ein Festbetrag ist die Erstattungs-Obergrenze der Krankenversicherung. Festbeträge werden für Gruppen von Arzneimitteln mit gleicher Wirkung gebildet, die jedoch von verschiedenen Firmen zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Dabei sehen die gesetzlichen Vorgaben außerdem vor, dass zum Festbetrag eine ausreichende Auswahl von vergleichbaren Arzneimitteln zur Verfügung stehen muss. Und Vertragsärzte sind verpflichtet, die Versicherten bei der Verordnung eines Arzneimittels mit Preisen über dem Festbetrag auf die Mehrkosten hinzuweisen und über therapeutische Alternativen zu beraten.

Wenn Sie ein Rezept für ein Arzneimittel erhalten haben, dessen Preis den Festbetrag übersteigt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten für verordnete Arzneimittel grundsätzlich nur bis zum Festbetrag, eine Freistellung von potentiellen Mehrkosten ist nicht möglich; auch dann nicht, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Diese Mehrkosten würden Ihnen nicht entstehen, wenn Ihnen die Ärztin oder der Arzt ein anderes, therapeutisch gleichwertiges Arzneimittel verordnen würde, dessen Preis dem Festbetrag entspricht oder unterschreitet. Für Arzneimittel, dessen Preis deutlich unter dem jeweiligen Festbetrag liegt, entfällt sogar jegliche Zuzahlung. Mittlerweile betrifft dies über 12.000 Präparate.

Ergänzend ist darauf hinweisen, dass einzelne Krankenkassen auch Rabattverträge mit Pharmaherstellern abschließen, um ihren Versicherten z.B. auch Arzneimittel, deren Preise eigentlich oberhalb von Festbeträgen liegen, ohne Mehrkosten zugänglich zu machen. Zur Klärung, ob dies für Sie in Frage kommt, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse oder einer Verbraucherberatungsstelle nach.

Zu Ihrer Frage nach der Haftung für Pensionsverpflichtungen von Krankenkassen. Grundsätzlich musste und muss natürlich jede Krankenkasse selbst für die Absicherung von Zusagen gegenüber ihren Beschäftigten sorgen und auch haften. Und auch schon heute stehen die Krankenkassen über die einzelne Kasse hinaus füreinander ein, falls eine Krankenkasse in eine entsprechende Notlage gerät. Dies ist auch deswegen angezeigt, weil die gesetzliche Krankenversicherung eine Solidargemeinschaft bildet und nicht hunderte.

Zur Reform des ordnungspolitischen Rahmens wurde kürzlich ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Über den jeweiligen Stand des Verfahrens, sowie des konkreten Inhalts können Sie sich auf der Homepage des BMG ( http://www.bmg.bund.de) bzw. nach Einbringung in den Deutschen Bundestag auf dessen Homepage ( http://www.bundestag.de) informieren.

Ich werde mich auf jeden Fall dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht zu Beitragssatzerhöhungen führen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt