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Die Zusammenarbeit der verantwortlichen Behörden muss dringend verbessert werden. Bis zur Ausweisung sollten Gefährder in Gewahrsam genommen werden, damit keine Gefahr gegen Leib und Leben von ihnen ausgehen kann.

Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist das für die Einbürgerung notwendige Sprachniveau (B1) festgeschrieben, nicht jedoch die Form des Nachweises. Da die Umsetzung des Gesetzes in der Verantwortung der zuständigen Länder und Kommunen liegt, kann der Nachweis von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein.

Hier betrifft es besonders gefährdete Menschen aus dem Bundesaufnahmeprogramm, aber auch Ortskräfte, die für uns und unsere Truppen in Afghanistan gearbeitet und die sich und ihre Familie dadurch im höchsten Maße in Gefahr gebracht haben.

Das Grundrecht auf Asyl entstand in Zusammenhang mit der Nichtauslieferung von Deutschen an das Ausland. Wir sprechen uns gegen die 1993 erfolgte Änderung aus.
