Frage von Christian S. • 13.06.2024
![Carolin Wagner Foto Dr. Carolin Wagner](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/wagner.jpg?itok=FgZ0w_Ny)
Antwort ausstehend von Carolin Wagner SPD
Beides stimmt. Sie können bereits jetzt schon eine zweite Staatsangehörigkeit beantragen. Sie dürfen Sie aber nicht vor dem 27. Juni annehmen.
Ab dem 27. Juni tritt die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten möglich. Sie können ab dann eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen ohne die deutsche zu verlieren.
Die Zeit des Warnens und des Verurteilens, des Abwiegelns und der Ankündigungen muss endlich vorbei sein.