Wie stehen Sie zur Unterbringung von Ausreise-pflichtigen Menschen, insbesondere wenn diese als Gefährder eingestuft oder schon straffällig geworden sind?
Natürlich weiß ich, dass die große Mehrheit der MigrantInnen friedlich ist und dass Hamburg die Einwanderung, insbesondere von Fachkräften braucht.
Vielen Dank.

Sehr geehrter Herr N.,
Hier ist ein Text zur gültigen Rechtslage zur Abschiebung von Gefährdern:
"Wird ein Ausländer als sogenannter Gefährder eingestuft, kann er auch ohne Ausweisung abgeschoben werden. Das BVerwG verlangt dafür nicht, dass den Behörden ein konkreter Plan zur Ausführung einer terroristischen Gewalttat bekannt ist.Urteil vom 28.11.2024 – 1 A 1.23
Leider erleben wir oft , dass Behörden nicht gut zusammenarbeiten und Gerichtsbeschlüssen nicht zeitnah umgesetzt werden. Die Zusammenarbeit der verantwortlichen Behörden muss dringend verbessert werden. Bis zur Ausweisung sollten Gefährder in Gewahrsam genommen werden, damit keine Gefahr gegen Leib und Leben von ihnen ausgehen kann.
Bei straffällig gewordenen Ausländern kommt es konkret darauf an, um welche Straftaten es sich handelt. Es muss selbstverständlich differenziert werden , um welche Straftat es sich handelt. Schwarzfahren darf beispielsweise kein Grund für eine Abschiebung sein. Gewalttaten sollten strenger bewertet werden.
Ich hoffe , dass ich Ihnen ihre Frage hiermit beantworten konnte.