Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
99 %
1046 / 1056 Fragen beantwortet
Frage von Hassan M. •

Klärung bezüglich des B1-Zertifikats für die Einbürgerung

Sehr geehrter Herr Demir ,

auf die Website von Landratsamt Heilbronn steht, dass ein B1-Zertifikat für die Einbürgerung nicht erforderlich ist, wenn man eine vollständig deutschsprachige Berufsausbildung abgeschlossen hat. Ich habe eine deutsche Ausbildung absolviert, die eine schulische Ausbildung ist und keine betriebliche. Nach diesen Voraussetzungen benötige ich kein B1-Zertifikat.

Zudem ist für die Ausbildung zur Pharmazeutisch-technischen Assistentin (PTA) mindestens das Sprachniveau B1 erforderlich, um überhaupt zugelassen zu werden. Ich hatte mehrere Mitschülerinnen und Mitschüler, die erst nach dem Erwerb des B1-Zertifikats oder eines mittleren Schulabschlusses (Mittlere Reife) ihre Ausbildung beginnen konnten.

Daher möchte ich um eine Klärung bitten, ob meine abgeschlossene Ausbildung als Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Einbürgerung anerkannt wird. Ich wäre Ihnen für eine Rückmeldung sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Hassan M.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist das für die Einbürgerung notwendige Sprachniveau (B1) festgeschrieben, nicht jedoch die Form des Nachweises. Da die Umsetzung des Gesetzes in der Verantwortung der zuständigen Länder und Kommunen liegt, kann der Nachweis von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein. 

Vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wird seit 2005 empfohlen, dass kein Nachweis erforderlich ist, wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin "ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat." (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/verfassung/stag-anwendungshinweise-06-15.pdf?__blob=publicationFile&v=7) Hier wird also nicht zwischen schulischer und beruflicher Ausbildung unterschieden. Nach Empfehlung des BMI ist es zudem möglich, vollständig auf den Sprachnachweis zu verzichten, wenn die Person offensichtlich über die geforderten Sprachkenntnisse verfügt. 

Für die konkrete Handhabung in Heilbronn würde ich Ihnen empfehlen, direkt mit der Behörde in Kontakt zu treten oder bei Ihrem Antrag als Sprachnachweis Ihre Ausbildungsurkunde und Ihr Abschlusszeugnis beizulegen und auf Rückmeldung der Behörde zu warten. Ich hoffe, dass die Informationen Ihnen als Referenzpunkt für einen Verzicht auf den Sprachtest weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

Was möchten Sie wissen von:
Hakan Demir
Hakan Demir
SPD