![Johann Saathoff Portrait von Johann Saathoff](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/spdsaathoffjohann.jpg?itok=6rjWDK5X)
Rund 5,3 Millionen Menschen leben seit mindestens zehn Jahren in Deutschland und hatten dadurch auch schon vor der Reform grundsätzlich die Möglichkeit, eine deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Rund 5,3 Millionen Menschen leben seit mindestens zehn Jahren in Deutschland und hatten dadurch auch schon vor der Reform grundsätzlich die Möglichkeit, eine deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Die Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft) tritt zu Mitte des Jahres in Kraft. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht mitteilen.
Wir haben eine Fristverkürzung angemeldet, dass die Staatsangehörigkeitsreform zum 2. Februar auf die Tagesordnung des Bundesrats kommt.
Bis zum Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform (zu Mitte des Jahres) gelten noch die alten Regelungen.
Sie sprechen tatsächlich den einzigen Fall an, in dem auch zukünftig die Mehrstaatigkeit nicht möglich sein wird: Beschränkungen durch den jeweiligen Herkunftsstaat.
Ob Ihr Herkunftsland EU-Mitglied ist oder nicht wird dank der Reform nicht mehr relevant sein. Mit dem neuen Gesetz wird Deutschland keinerlei Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit mehr vornehmen.