Hakan Demir
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Frage von Ina O. •

Bezieht das neue Einbürgerungsgesetz Bosnien und Herzegowina mit ein?

Sehr geehrter Herr Demir,

vor einem Jahr habe ich die Einbürgerungszusage erhalten. Muss ich mich jetzt immer noch aus der bosnischen Staatsbürgerschaft ausbürgern lassen oder dürfte ich beide Staatsangehörigkeiten haben, obwohl Bosnien nicht in der EU ist? Das wäre mit so vielen Kosten und bürokratischem Aufwand verbunden.

Mit freundlichen Grüßen
Ina

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau O.,

ich freue mich sehr, dass wir die historische Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 19.01.2023 im Deutschen Bundestag verabschiedet haben: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-staatsangehoerigkeitsrecht-986286 Wir machen Deutschland damit zu einem offeneren und auch demokratischeren Land und ich bin froh, am Abschluss dieser Reform mitgewirkt zu haben.

Ob Ihr Herkunftsland EU-Mitglied ist oder nicht wird dank der Reform nicht mehr relevant sein. Mit dem neuen Gesetz wird Deutschland keinerlei Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit mehr vornehmen. Egal, mit welcher weiteren Staatsangehörigkeit Sie sich einbürgern lassen, ob Deutsche  im Ausland die dortige Staatsangehörigkeit annehmen oder ob Kinder in Deutschland mit mehreren Staatsangehörigkeiten aufwachsen - Deutschland wird von niemandem mehr verlangen, die ausländische Staatsangehörigkeit niederzulegen. 

Noch ein wichtiger Rat: das neue Gesetz tritt erst 3 Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, um den Behörden ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf die neue Rechtslage zu geben. Bitte besprechen Sie daher mit Ihrer Behörde, dass die Einbürgerungszusicherung bis dahin weiter gilt. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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