Deutschen Pass beantragen (doppelte Staatsangehörigkeit) anderen Pass behalten, obwohl dies nicht erlaubt ist im Herkunftsland?
Sehr geehrter Herr Demir,
in meinem Heimatland (Belarus) ist es nach dortiger Rechtslage "nicht erlaubt" einen anderen als den belarussischen Pass zu haben. Ich würde dennoch gerne beide Pässe haben. Deutschland erlaubt ab heute den doppelten Pass. Meine Frage: werden die Deutschen Behörden den belarussischen Behörden mitteilen, dass ich den Deutschen Pass bekommen habe? (Was unwiderruflich dazu führen würde, dass die belaruss. Behörden mich aus der belaruss. Staatsang. entlassen würden). Oder werden die deutschen Behördern den Amtskollegen in Belarus keine Auskünfte über den Status meiner neuen Staatsbürgerschaft erteilen? (Laut belarussischen Recht zwar illegal den bel. Pass zu behalten, laut deutschem Recht aber nicht). Kann man es hier mit dieser rechtlichen Grauzone quasi auf "gut Glück" versuchen durchzukommen, ganz nach dem Motto: "ubi non accusator, ibi non iudex!" oder wurde dieser Fall bei dem neuen Gesetz bereits vorhergesehen und von deutscher Seite ausgeschlossen?
Danke!
Sehr geehrter Herr L.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Sie sprechen tatsächlich den einzigen Fall an, in dem auch zukünftig die Mehrstaatigkeit nicht möglich sein wird: Beschränkungen durch den jeweiligen Herkunftsstaat.
Der Herkunftsstaat wird in der Regel auch über ihren Einbürgerungswunsch in Deutschland informiert, da eine Sicherheitsabfrage erfolgt, um auszuschließen, dass im Ausland einer Einbürgerung entgegenstehende Ermittlungs- oder Strafverfahren vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir