![Thorsten Frei Portrait von Thorsten Frei](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/ci_152443.jpg?itok=AFwcE_jc)
Grundsätzlich ist eine doppelte oder Mehrfachstaatsangehörigkeit in meinen Augen jedoch nicht positiv zu bewerten
Grundsätzlich ist eine doppelte oder Mehrfachstaatsangehörigkeit in meinen Augen jedoch nicht positiv zu bewerten
Wenn eine Verfestigung des Aufenthalts zum Zweck der Erwerbstätigkeit eintritt, dann können ggf. auch die Azubi-Jahre bei der Einbürgerung angerechnet werden.
Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren haben wir im vergangenen Jahr wichtige Veränderungen auf den Weg gebracht
Die doppelte Staatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein, ob für Menschen, die mit einem ausländischen Pass in Deutschland aufgewachsen sind, für eingebürgerte Deutsche, die vielleicht erst als Erwachsene nach Deutschland gekommen sind oder für Deutsche, die im Ausland eine andere Staatsangehörigkeit annehmen.
Ich bin der Meinung, dass Menschen wie Sie, die beispielsweise durch Berufstätigkeit und Pflege keine Kapazitäten für einen Integrationskurs haben und die ja sonst alle Voraussetzungen wie Lebenszeit in Deutschland, Lebensunterhalt oder Sprachkenntnisse erfüllen, auch eingebürgert werden können sollten.