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Omid Nouripour
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Frage von Sheval M. •

Aus Mazedonien seit 1999 in Berlin ,unbefristete Aufenthaltstitel und arb. in vollzeit. Wenn ich deutsche Staatsbürgerschaft bekomme- darf ich die Mazedonischen bürgerschaft bzw pass behalten??

Ich komme aus Mazedonien 49 j, seit 1999 in Berlin , seit 2006 mit unbefristeten Aufenthaltstitel. Ich erfülle die Bedingungen für die deutsche staatsbürgerschaft, nur meine Frage- als Mazedonische staatsbürger darf die doppelte staatsbürgerschaft haben oder muss ich meinen Mazedonische staatsbürgerschaft aufgeben wenn ich die deutsche bekomme??Wie sieht das neue Gesetz diesbezüglich

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen. Das Bundesinnenministerium hat vor wenigen Tagen den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Die Einbürgerung soll künftig deutlich vereinfacht und die Mehrstaatigkeit ermöglicht werden.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/05/staatsangehoerigkeitsrecht.html

Den detaillierten Referentenentwurf können Sie hier nachlesen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/VII5/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.

Freundliche Grüße
Team Nouripour

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