Gibt es im neuen Gesetz für solche Fälle Erleichterungen?
Sehr geehrte H. Demir, ich bin Portugisicher Staatsbürger und über 60 Jahre alt mein Ehepartner (Frau) ist Deutscher Staatsbürger, wir sind sit über 25 Jahre verheiratet. Da ich kein Schulabschluss und keine abgeschlossene Ausbildung habe verlangt man von mir für die Einbürgerung die teilnahme an verschiedenen Kursen: Deutsch und Politik.
Gibt es im neuen Gesetz für solche Fälle Erleichterungen?
Bin 60 Jahre, habe 37Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und werde voraussichtlich in 2,5 Jahre in Frührente gehen.
Wir bestreiten unseren Lebensunterhalt von der Rente meiner Schwerbehinderten Frau die ich seit 2015 pflege, sowie aus Privatvermögen und beziehen keinerlei finanzielle Unterstützung.
Grüß F. G.
Sehr geehrter Herr G. d. C.,
danke für Ihre Frage.
als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Die Pflicht, an einem sogenannten Integrationskurs teilzunehmen, bleibt grundsätzlich bestehen. Ich setze mich aber dafür ein, dass alle Personen über 67 ohne Integrationskurs eingebürgert werden können. Außerdem befürworte ich eine Härtefall-Regelung. Ich bin der Meinung, dass Menschen wie Sie, die beispielsweise durch Berufstätigkeit und Pflege keine Kapazitäten für einen Integrationskurs haben und die ja sonst alle Voraussetzungen wie Lebenszeit in Deutschland, Lebensunterhalt oder Sprachkenntnisse erfüllen, auch eingebürgert werden können sollten.
Ich würde mich freuen, wenn Sie die Reform weiterhin unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir