Dadurch werden die Herausforderungen des demografischen Wandels beispielsweise für die Finanzierung der Sozialversicherungen eher verstärkt als gelöst.
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Aktuell liegt für die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ein Referentenentwurf vor, den das zuständige Bundesinnenministerium im Mai veröffentlicht hat.
Zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung gehört ein rechtmäßiger Voraufenthalt von nun acht und nach der Reform fünf Jahren in Deutschland (bei besonderen Integrationsleistungen werden es drei Jahre Voraufenthalt sein).
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch
Im nächsten Schritt stehen Gespräche zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat an, dort werden wir für Verbesserungen des Beschlusses kämpfen
Eine beschleunigte Einbürgerung nach sechs, bzw. neu drei Jahren, ist möglich, wenn deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 vorliegen sowie besondere Integrationsleistungen