Ich hoffe, dass wir Ende 2023 die Staatsangehörigkeitsreform mit der Herabsenkung der Voraufenthaltszeiten und Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit umsetzen werden.
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Ich werde Ihre Anregungen gerne an meine fachpolitischen Kolleg*innen mit Bitte um Berücksichtigung weitergeben und bin zuversichtlich, dass sich zeitnah etwas ändert.
Eine beschleunigte Einbürgerung nach derzeit sechs und neu drei Jahren kann nur erfolgen, wenn ein Sprachniveau von C1 sowie besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement nachgewiesen werden können
Erlaubt das Heimatland keine doppelte Staatsangehörigkeit - wie es ja auch derzeit hier in Deutschland für nicht-EU-Länder gilt - so kann zwar die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen werden, die alte Staatsangehörigkeit muss aber abgegeben werden
Eine Abschiebung nach 25 Jahren macht wohl kaum mehr Sinn.
Wir brauchen tragfähige Migrationsabkommen, die legale Wege der Zuwanderung aufweisen und gleichzeitig die Rücknahmebereitschaft in den Herkunftsländern erhöhen.