![Johannes Huber Portrait von Johannes Huber](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/v2johannes-huber.png?itok=ACXa_z5V)
ich verstehe Ihre Frage nicht. Was stellen Sie sich unter "bindend" vor?
ich verstehe Ihre Frage nicht. Was stellen Sie sich unter "bindend" vor?
Wenn Sie Ihre Einbürgerungszusage nach Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform erhalten, können Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten und profitieren von der doppelten Staatsangehörigkeit.
Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen oder Deutsche im Ausland die Staatsangehörigkeit ihrer neuen Heimat annehmen - wir schaffen hierfür nun erstmal den rechtlichen Rahmen.
Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.
Sie können Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht abgeben und staatenlos sein
Die Länder- und Verbändebeteiligung ist bereits beendet und das Bundesinnenministerium arbeitet die Stellungnahmen ein