Bei dem von Ihnen angesprochenen Entwurf handelt es sich um einen Referentenentwurf aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
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Der Bund vergleicht seine zukünftige Besoldung sehr wohl mit denen der Länder.
Bislang hat Berlin als einziges Bundesland angekündigt, die Rechtslage so zu ändern, dass ein Kirchenaustritt im Online-Verfahren möglich wird. Weitere Bundesländer, sicherlich auch Baden-Württemberg, werden hier nachziehen.
In Baden-Württemberg und Karlsruhe besteht neben der mündlichen Austrittserklärung beim Standesamt auch die Möglichkeit einer notariell beglaubigten schriftlichen Austrittserklärung.
Als Ampel-Regierung im Bund haben wir vereinbart, dass wir eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung voranbringen. Wir würden uns selbstverständlich sehr darüber freuen, wenn die Bundesländer auf ihrer Ebene ebenso die Digitalisierung voranbringen würden.
Sie beziehen sich auf den einmaligen Ausgleichsbetrag zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation in der Vergangenheit.