![Marco Buschmann Portrait von Marco Buschmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/profilbild-marco0.png?itok=8x0miuJi)
Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen. Mit dieser Maßgabe wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen.
Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen. Mit dieser Maßgabe wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen.
Die doppelte Staatsbürgerschaft soll ohne Wenn und Aber für alle erfolgen, dementsprechend sollen keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr benötigt werden
die Mehrstaatigkeit soll für alle möglich werden, das bedeutet, dass es keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr braucht. Eine doppelte Staatsangehörigkeit (oder mehrfache Staatsangehörigkeiten) sind dann möglich, wenn auch das Staatsangehörigkeitsrecht der anderen Länder mehrfache Staatsangehörigkeiten zulassen.
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an einer Anpassung des Besoldungsrechts infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
Ich kann bestätigen, dass Frau Ministerin Faeser das Thema amtsangemessene Alimentation sehr wichtig und das Bundesministerium des Innern und für Heimat sehr an einer zügigen Lösung interessiert ist.
Wir setzen uns für mehr Gestaltungsspielraum und Wahlfreiheit ein und trauen es den Menschen zu, die für sie passende Lösung selbst zu finden.