Warum muss man im Jahr 2023 immer noch persönlich auf dem Standesamt erscheinen, um aus der Kirche auszutreten? Ich bekomme seit Monaten keinen Termin und muss gegen meinen Willen Mitglied bleiben.
Sehr geehrter Herr Marvi,
die Religionsfreiheit und somit auch der Kirchenaustritt ist im Grundgesetz verankert. Wieso wird dann der Kirchenaustritt durch diese Formalität künstlich erschwert? Ich bin gezwungen jeden Monat eine Steuer an eine Institution zu entrichten, die nachweislich Verbrechen gegenüber Kindern und Jugendlichen verschleiert und die Täter vor einem rechtsstaatlichen Strafverfahren bewahrt. Dies widerspricht zutiefst meinem demokratischen Verständnis der Rolle der Kirche in unserer Gesellschaft. Ich bekomme seit über 9 Monaten keinen Termin beim zuständigen Standesamt. Ich würde mich sehr freuen, wenn endlich eine Debatte zur Verfahrensänderung angestoßen wird.
Sehr geehrter Herr A.,
ich kann Ihren Unmut gut nachvollziehen.
Der Kirchenaustritt ist in den jeweiligen Kirchensteuergesetzen der Bundesländer geregelt.
Für die Austrittserklärung sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Stellen zuständig, in Baden-Württemberg sind es die Standesämter. Zudem besteht die Möglichkeit, den Austritt bei einem Notar zu erklären, was schneller geht, aber zusätzliche Gebühren nach sich zieht.
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben sich Bund und Länder darauf verständigt, hunderte Verwaltungsakte online möglich zu machen - auch den Kirchenaustritt.
Bislang hat Berlin als einziges Bundesland angekündigt, die Rechtslage so zu ändern, dass ein Kirchenaustritt im Online-Verfahren möglich wird. Weitere Bundesländer, sicherlich auch Baden-Württemberg, werden hier nachziehen.
Politisch bleibe ich hier weiter am Ball. Ich bin ganz bei Ihnen, das darf alles nicht so lange dauern!
Freundliche Grüße
Parsa Marvi