Warum muss man im Jahr 2023 immer noch persönlich auf dem Standesamt erscheinen, um aus der Kirche auszutreten? Ich bekomme seit Monaten keinen Termin und muss gegen meinen Willen Mitglied bleiben.
Sehr geehrter Frau Mayer,
die Religionsfreiheit und somit auch der Kirchenaustritt ist im Grundgesetz verankert. Wieso wird dann der Kirchenaustritt durch diese Formalität künstlich erschwert? Ich bin gezwungen jeden Monat eine Steuer an eine Institution zu entrichten, die nachweislich Verbrechen gegenüber Kindern und Jugendlichen verschleiert und die Täter vor einem rechtsstaatlichen Strafverfahren bewahrt. Dies widerspricht zutiefst meinem demokratischen Verständnis der Rolle der Kirche in unserer Gesellschaft. Ich bekomme seit über 9 Monaten keinen Termin beim zuständigen Standesamt. Ich würde mich sehr freuen, wenn endlich eine Debatte zur Verfahrensänderung angestoßen wird.
Sehr geehrter Herr A.,
in Deutschland steht es jeder Person frei sich selbstbestimmt in religiösen und weltanschaulichen Fragen zu orientieren. Selbstverständlich beinhaltet dies auch die Möglichkeit eines Kirchenaustrittes. Die Regelungen hierzu unterscheiden sich in den Bundesländern teilweise. In Baden-Württemberg und Karlsruhe besteht neben der mündlichen Austrittserklärung beim Standesamt auch die Möglichkeit einer notariell beglaubigten schriftlichen Austrittserklärung.
Tatsächlich kann es in Karlsruhe aktuell personalbedingt zu Wartezeiten bei der Terminvergabe im Standesamt kommen. Neben dem Online-Service können Sie auch versuchen, telefonisch um einen Termin zu bitten. Alternativ können Sie eine notariell beglaubigte Austrittserklärung an das Standesamt schicken. Mit Eingang beim Standesamt wird diese wirksam. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin bescheinigt den Austritt und teilt diesen der zuständigen Kirchengemeinde sowie der Meldebehörde mit.
Mit freundlichen Grüßen
Zoe Mayer