Michael Theurer
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Frage von Marcel A. •

Warum muss man im Jahr 2023 immer noch persönlich auf dem Standesamt erscheinen, um aus der Kirche auszutreten? Ich bekomme seit Monaten keinen Termin und muss gegen meinen Willen Mitglied bleiben.

Sehr geehrter Herr Theurer
die Religionsfreiheit und somit auch der Kirchenaustritt ist im Grundgesetz verankert. Wieso wird dann der Kirchenaustritt durch diese Formalität künstlich erschwert? Ich bin gezwungen jeden Monat eine Steuer an eine Institution entrichten, die nachweislich Verbrechen gegenüber Kindern und Jugendlichen verschleiert und die Täter vor einem rechtsstaatlichen Strafverfahren bewahrt. Dies widerspricht zutiefst meinem demokratischen Verständnis der Rolle der Kirche in unserer Gesellschaft. Ich bekomme seit über 9 Monaten keinen Termin beim zuständigen Standesamt. Ich würde mich sehr freuen, wenn endlich eine Debatte zur Verfahrensänderung angestoßen wird.

Michael Theurer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr A.,

haben Sie vielen Dank für ihre Frage über Abgeordnetenwatch zum Thema Kirchenaustritte.
Die Regelungen zum Kirchenaustritt sind in den Verordnungen der Länder geregelt – insofern sind hier die Landesregierungen in der Verantwortung für Vereinfachung zu sorgen.

Das Kirchensteuergesetz in Baden-Württemberg ermöglicht aktuell den Austritt „durch eine Erklärung gegenüber dem für seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Standesbeamten mit bürgerlicher Wirkung auszutreten. Die Erklärung ist persönlich zur Niederschrift abzugeben oder in öffentlich beglaubigter Form einzureichen“ (vgl. §26 (1) KiStG).

Als Ampel-Regierung im Bund haben wir vereinbart, dass wir eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung voranbringen. Wir würden uns selbstverständlich sehr darüber freuen, wenn die Bundesländer auf ihrer Ebene ebenso die Digitalisierung voranbringen würden.

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Theurer