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Sehr geehrter Herr Straub,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Dezember. Ich denke, Sie werden nicht ernsthaft erwarten, dass ich mich an solchen Mutmaßungen und Spekulationen beteilige.
(...) Zunächst einmal möchte ich betonen, dass das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) von einer Stärkung des Grundsatzes „Rehabilitation vor Versorgung“ ausgeht und Frühpensionierungen vermeiden will. Vorrang hat grundsätzlich die Verwendung für eine andere Tätigkeit und die Verpflichtung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen zum Erwerb einer neuen Befähigung. (...)
(...) Diese Form der mittelbaren Ausübung der Staatsgewalt des Souveräns über direkt gewählte Volksvertreter ermöglicht ein schnelles und effektives Handeln. Auch aus diesem Grund erfolgt die Aufteilung in Wahlkreise, um ein schnelles Agieren und Reagieren zu ermöglichen, aber auch um die kurze - also schnelle - Rückkopplung zu den Vertretenen zu gewährleisten. Über diese Volksvertreter haben die vertretenen Bürger die Möglichkeit der mittelbaren Partizipation an den Entscheidungsprozessen. (...)
(...) In meiner Antwort vom 18. November 2008 auf eine Frage von Herrn Mojse habe ich die Kappungsgrenze des neuen § 12 Absatz 1a BeamtVG damit begründet, dass diese sicherstellen soll, dass die finanzielle Belastung bei der Versorgung nicht über den höchstmöglichen rentenrechtlichen Kürzungsbetrag hinausgeht. Dies möchte ich anhand eines Vergleiches aus der Begründung der Beschlussfassung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages näher erläutern: (...)