(...) Oft ist dies der einzige Weg, wie eine besetzte Planstelle im Falle einer Dienstunfähigkeit wieder für neue Bewerber frei gemacht werden kann. Allerdings sehen wir den Umgang mit medizinischen Daten über Versorgungsempfänger an Dritte sehr kritisch. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes eingereicht (Drs. (...)
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(...) Hinsichtlich Ihrer ersten Frage sehe ich dahingehend keinen Handlungsbedarf, da eine „Datensammelwut“ meiner Meinung nach nicht vorliegt. Auch eine Verletzung zahlreicher Grundrechte des Beamten liegt meines Erachtens nicht vor, die Grundrechte werden lediglich eingeschränkt, was aber aufgrund des besonderen Dienstverhältnisses notwendig ist. Jeder, der sich für die Beamtenlaufbahn, ganz gleich in welcher Behörde oder Institution entscheidet, weiß vorab, dass seine Grundrechte in Bezug auf seine Tätigkeit eingeschränkt sein werden. (...)
(...) Sehr geehrter Herr Lesch, ich danke nochmals für Ihre Anfrage, bitte aber auch um Verständnis, dass ich Ihre Kritik insgesamt nicht nachvollziehen kann. Die Entscheidung über die Dienstfähigkeit eines Beamten und die damit verbundene Entscheidung über staatliche Versorgungsleistungen auf eine sachlich fundierte Grundlage zu stellen, die nur eine ärztliche Untersuchung bilden kann, ist Aus-druck der Verantwortung des Staates gegenüber seinen Beamten, aber auch gegenüber den Steuerzahlern. (...)
(...) Damit beim Bürger der vermeintliche Eindruck der Selbstbedienung gar nicht erst entsteht, setzt sich die FDP seit Jahren für eine unabhängige Kommission bei der Diätenentwicklung ein ( http://www.bundestag.de/blickpunkt/104_Spezial/0703/0703032.htm ) (...)
(...) Das ist ein starker Begriff kommunaler Selbstverantwortung und einer der Grundbausteine von Demokratie. Staatliche Leistungen in der Kommune sind Kita, Schule, Kultur, Altenheim etc. (...)
(...) Sieht man sich diesen Bericht im Detail an, so stellt man fest, dass die genannten Effekte entweder auf Simulationen beruhen, nicht quantifizierbar sind oder überaus gering ausfallen. Insofern kann man meiner Ansicht nach auf die zwei Mal jährliche Zeitumstellung auch verzichten. (...)